Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis:

Wir verwenden nachfolgend aus Gründen der Leserlichkeit und Barrierefreiheit das generische Maskulinum. Die gewählte Form gilt unabhängig vom jeweiligen Geschlecht (männlich, weiblich, divers).

1.     Definitionen

nevi

bezeichnet die in Deutschland gehostete, im Eigentum der workingbits GmbH stehende, sowie von ihr bereitgestellte cloudbasierte AI-as-a-Service (AIaaS)-Lösung, die Kunden als Dienst via Browser oder Schnittstelle (API) nutzen können.

AIaaS (Artificial-Intelligence-as-a-Service)

im Sinne dieser AGB bezeichnet ein Bereitstellungsmodell, bei dem die Funktionalitäten einer KI-basierten Softwarelösung als cloudbasierter Dienst über das Internet genutzt werden können.

Lizenz

bezeichnet das unter Vergütungsvorbehalt stehende nicht übertragbare Recht nevi im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Nutzen

meint die vertragsgemäße Ausführung der in nevi vorgehaltenen Funktionen einschließlich des Anzeigens und Speichern von Daten, die aus dieser Funktion hervorgehen.

LLM (Large Language Model)

meint ein großes Sprachmodell, d.h. eine Form von Künstlicher Intelligenz, die darauf trainiert ist, menschliche Sprache zu verstehen und zu generieren. Antworten basieren auf statistischen Wahrscheinlichkeiten, die Fehler, Verzerrungen, Unsicherheiten und Halluzinationen enthalten kann. Eine Richtigkeit der Antwort kann daher nicht gewährleistet werden.

Antwort / Output

bezeichnet die Ausgabe von nevi als Reaktion auf eine Abfrage.

Nutzer

sind berechtigte Nutzer (natürliche Personen), die nevi im Rahmen der erworbenen Lizenz nutzen dürfen.

Kunde
bezeichnet den Vertragspartner der workingbits GmbH.

Lizenzpaket

definiert in welchem Umfang (von wie vielen registrierten Nutzern) und welcher Funktionalität nevi genutzt werden darf. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Konnektoren

meint Drittquellen / Dateispeicher des Kunden (bspw. MS365/OneDrive, Google Drive, Dropbox, Nextcloud, E-Mail), die an nevi angebunden werden können.

2.     Geltungsbereich / Allgemeines

2.1.   Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma workingbits GmbH, Beethovenallee 4, 53173 Bonn, vertr. d. Herrn Andreas Otto, ebenda, (nachfolgend „Anbieter“ genannt) als Anbieter von nevi und dem Kunden.

2.2.   Das Leistungsangebot und diese AGB gelten ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.3.   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nicht, es sei denn der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich mindestens in Textform zu. Der Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.4.   Sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, gelten diese AGB, in der mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge (bspw. weitere Bestellungen), ohne dass der Anbieter gesondert auf diese hinweisen muss.

3.     Vertragsgegenstand

3.1.   Vertragsgegenstand ist die zeitlich auf die Dauer der jeweiligen Lizenz befristete entgeltliche Nutzungsmöglichkeit der unter [www.getnevi.com oder www.nevi.app]  beschriebenen internetbasierten AI-as-a-Service-Anwendung „nevi“ auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) zum Zwecke des Dokumentenmanagements außerhalb von Hochrisikobereichen im Sinne von Anhang I und III zur KI-Verordnung (KI-VO). nevi (einschließlich es verwendeten Drittanbieter-LLM) wird vom Anbieter auf eigenen Servern betrieben und ist für den Nutzer ausschließlich im Wege des Fernzugriffs über eine Internetverbindung nutzbar.

3.2.   Mit Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde bzw. die von ihm berechtigten Nutzer die technische Möglichkeit und Berechtigung mittels Internets auf nevi zuzugreifen und sämtliche Funktionalitäten im Umfang des jeweiligen Lizenzpakets zu nutzen. Über nevi verarbeitete oder zugänglich gemachte Inhalte Dritter werden seitens des Anbieters weder verifiziert noch überprüft. Der Anbieter ist insoweit lediglich technischer Anbieter von nevi. Der Anbieter erbringt Leistungen auf dienstvertraglicher Basis; ein Erfolg oder eine bestimmte Qualität des KI-Outputs werden im Rahmen der Nutzung von nevi seitens des Anbieters nicht geschuldet.

3.3.   Der Anbieter wird die notwendigen technischen Serverlandschaften bereitstellen, hosten, pflegen und warten. Der Übergabepunkt ist die Schnittstelle des vom Anbieter betrieben Servers zum Internet.

3.4.   Der Anbiete leistet technischen Support im Umfang von Ziffer 6.1.

3.5.   Der Anbieter verwendet im Rahmen der angebotenen Dienste über nevi KI-Technologien (LLM) Dritter. Der Kunde erkennt an, dass die Komplexität dieser KI-Systeme eine lückenlose Erklärung ihrer Operationen und Ergebnisse derzeit ausschließt und jede Antwort (KI-Output) einer menschlichen Überprüfung und Letztentscheidung bedarf. Der Kunde erkennt insoweit zudem an, dass Antworten unvollständig und / oder fehlerhaft sein können, da der Output lediglich auf statistischen Wahrscheinlichkeiten beruht und u.a. von der Qualität der Daten (auch Kundendaten) abhängt. Der Anbieter schuldet insoweit keine Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Geeignetheit der von nevi generierten Antworten und Ergebnissen. Antworten dienen der Unterstützung und sind nicht rechtsverbindlich. Der Anbieter übernimmt zudem keine Gewähr dafür, dass nevi und der KI-Output für einen bestimmten Zweck geeignet oder markttauglich sind.

3.6.   Wünscht der Kunde die Anbindung von nevi an Konnektoren, ermöglicht der Anbieter lediglich die technische Anbindung an den Drittanbieter-Dienst. Die Dienste von Konnektoren liegen jedoch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und werden auch durch die Ermöglichung der Anbindung nicht Teil der Leistung des Anbieters. Für die entsprechenden Drittanbieter-Konten ist allein der Kunde verantwortlich.

3.7.   Der Anbieter ist berechtigt, seine Dienste in einem Maße zu verändern und zu optimieren, die den Vertragszweck des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich beeinträchtigten oder gefährden.

3.8.   Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht Gegenstand von nevi / des Vertragsverhältnisses.    

4.     Vertragsschluss / Registrierung 

4.1.   Die Darstellung unter [www.getnevi.com oder www.nevi.app] stellt ein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von nevi dar. Ein wirksamer Vertrag kommt zustande, in dem der Kunde nach Auswahl des gewünschten Lizenzpakets, Angabe der notwendigen Kontakt- und Zahlungsdaten, akzeptieren dieser AGB, den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Mit Anklicken des Buttons kommt ein zahlungspflichtiger Vertrag zwischen den Parteien zustande über die Nutzung von nevi zustande, der vom Anbieter unverzüglich per E-Mail bestätigt wird. Der Kunde kann die Bestellung vor Anklicken des Bestellbuttons in der Bestellübersicht überprüfen und über die entsprechenden Felder korrigieren. Er kann die Bestellung ferner durch Schließen des Browsers vor Anklicken des Bestellbuttons jederzeit abbrechen.

4.2.   Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die AGB können unter [www.getnevi.com oder www.nevi.app] eingesehen und als pdf gespeichert werden.

4.3.   Die Nutzung von nevi setzt die Eröffnung eines Administrator-Accounts, d.h. eine Registrierung des Kunden als Administrator und die Vergabe eines eigenen Passwortes in nevi voraus. Der Anbieter wird dem Kunden zu diesem Zweck an die im Rahmen der Bestellung hinterlegte E-Mailadresse einen Anmeldelink übersenden. Nach Registrierung kann der Kunde im Umfang des beauftragten Lizenzpakets weitere Nutzer via generierten Einladungslinks per E-Mail einladen. Zur Nutzung müssen sich diese erneut unter Angabe Ihres Nutzernamens und eines Passwortes in nevi registrieren und einen eigenen Nutzeraccount eröffnen.   

4.4.   Vertragssprache ist deutsch.

5.     Verfügbarkeit

5.1.   Sofern keine abweichenden Service Level vereinbart wurden, gewährt der Anbieter bei entgeltlichen Diensten eine Verfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr abzüglich vereinbarter Wartungsfenster sowie abzüglich solcher Ausfallzeiten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

5.2.   Der Anbieter ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung der Dienste aus diesem Grund einzustellen oder zu beschränken (sog. Downtime). Die Downtime für geplante Wartungsfenster darf jedoch pro Kalendermonat 3 Stunden nicht überschreiten.  Sie erfolgt zudem außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von 18:00 – 7:00 Uhr (MEZ). Sofern dies nicht möglich ist, wird der Anbieter den Kunden spätestens [drei] Tage vor der geplanten Downtime informieren.

5.3.   Der Anbieter behält sich zudem vor, die Erbringung der Dienste vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen oder einzuschränken, sollten Unregelmäßigkeiten in der Nutzung der Dienste durch den Kunden festgestellt werden (bspw. bei unsachgemäßer Nutzung einer API (DoS Attacken). Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren.

5.4.   Im Hinblick auf unentgeltlich angebotene Leistungen ist der Anbieter berechtigt, diese ohne Ankündigung jederzeit einzustellen.

5.5.   Unabhängig von der Verfügbarkeitsquote bleibt die Haftung des Anbieters gemäß Ziffer 11.1 und 11.2 dieser AGB unberührt. 

6.     Technischer Support

6.1.   Der Anbieter erbringt im Rahmen des Vertragsverhältnisses während der üblichen Geschäftszeiten (werktags montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage, gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen, regionaler Brauchtumstage (bspw. Rosenmontag im Rheinland), dem 24.12. und 31.12. technischen Support. Der Support bezieht sich ausschließlich auf technische Fehler im Zusammenhang mit der Bereitstellung von nevi. Supportanfragen sind per E-Mail zu richten hello@getnevi.com.

6.2.   Wünscht der Kunde darüberhinausgehenden Support (bspw. Anwendersupport oder 24/7 Support), bedarf es eines gesondert zu vergütenden Supportvertrags.

7.     Nutzungsrechte und -beschränkungen

7.1.   Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten das auf die Laufzeit des jeweils erworbenen Lizenzpakets zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Recht, auf die vom Anbieter angebotenen Dienste mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers oder einer API die mit nevi verbundenen Funktionalitäten im Umfang des erworbenen Lizenzpakets gemäß dieser AGB und gemäß der weiteren zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertragsregelungen zu nutzen. Eine Überlassung von Software erfolgt nicht, so dass darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an Schnittstellen, Softwareapplikationen, Quellcodes oder der Betriebssoftware nicht eingeräumt werden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, nevi in irgendeiner Form Dritten zu überlassen -sei es durch Vermietung, Leihe, etc.- oder öffentlich zugänglich zu machen.

7.2.   Pro Nutzer bedarf es einer aktiven named-user-Lizenz, d.h. eine Lizenz berechtigt zur Nutzung durch eine namentlich genannte und in nevi registrierte natürliche Person. Einzelne named-user-Lizenzen sind innerhalb eines Lizenzpakets übertragbar, d.h. im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters kann die entsprechende Lizenz durch einen anderen Mitarbeiter genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der ausscheidende Nutzer-Account vom Administrator des Kunden in nevi gelöscht und der neue Nutzer registriert wird.

7.3.   Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der nevi-Software, Anwendungen oder Schnittstellen des Anbieters vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

7.4.   Sofern der Anbieter während der Laufzeit eines Vertrags neue Versionen, Updates oder Upgrades zur Verfügung stellt, gelten die in Ziffer 7 geregelten Rechte und Pflichten auch für diese.

7.5.   Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt (ausgenommen von diesem Vorbehalt ist die berechtigte Geltendmachung von Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Gewährleistungsrechen), der vollständigen Vergütung und werden bis zur Zahlung nur widerruflich eingeräumt.

7.6.   Soweit der Anbieter Open-Source-Komponenten verwendet, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, die der Anbieter dem Kunden auf Anforderung aushändigt. Der Anbieter steht dafür ein, dass diese der Nutzung von nevi nicht entgegenstehen.

7.7.   Jegliche Nutzung von AI-COACH für die in Art. 5 KI-Verordnung (KI-VO) der EU genannten verbotenen Praktiken ist untersagt. Untersagt ist der Einsatz von AI-COACH insbesondere zu folgenden Zwecken:

·       Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen von Personen

·       Social Scoring

·       Vorhersage von Straftaten allein anhand von Profilen

·       Sammlung oder Aufbau von Datenbanken mit Gesichtsbildern

·       Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen

·       Biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale

·       Echtzeit-Fernidentifizierung in der Öffentlichkeit (außer gesetzlich erlaubt

7.8.   Der Kunde darf nevi ausschließlich zum vereinbarten Geschäftszweck im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit durch eigenes (berechtigtes) Personal sowie nur außerhalb der in Anlage I und III zur KI-VO genannten Hochrisikobereiche nutzen. Die Nutzung von nevi darf insbesondere nicht eingesetzt werden für:

·     biometrische Identifizierung und Kategorisierung von Personen

·     Verwaltung kritischer Infrastruktur

·     Bildung und berufliche Ausbildung (Jegliche Verwendung im Kontext der Zugangsvermittlung zu Bildungseinrichtungen, zur Vergabe von Bildungsabschlüssen oder zur Beurteilung der Eignung von anderen Personen / Mitarbeitern für bestimmte Bildungs- oder Berufslaufbahnen, wie in Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung aufgeführt, ist strengstens untersagt.)

·     Beschäftigung und Personalwesen (Untersagt ist die Nutzung von nevi für die Einstellung / Auswahl natürlicher Personen, bspw. Sichtung, Bewertung von Bewerbern; für Entscheidungen, die die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen beeinflussen; für die Zuweisung von Aufgaben, Bewertung von Leistungen).

7.9.   Die Nutzung von nevi durch Nutzer, die über keine oder keine hinreichende KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 KI-VO verfügen, ist untersagt.

7.10. Soweit nicht ausdrücklich untersagt, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (auch anderer Mitarbeiter) grundsätzlich nur zulässig, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage nach geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen (bspw. DSGVO) besteht. Fehlt eine solche, ist die Verarbeitung verboten.

7.11. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist über nevi untersagt.

7.12. Der Kunde wird über nevi generierten Output ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder entgeltlich noch unentgeltlich vorübergehend oder dauerhaft, teilweise oder als Ganzes verkaufen, vermieten, verleihen, teilen, öffentlich zugänglich machen, verbreiten, unterlizenzieren oder anderweitig Dritten überlassen.

7.13. Der Kunde räumt dem Anbieter zeitlich befristet auf die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses an sämtlichen Inhalten, Materialien, Marken, Logos, Daten etc., die im Rahmen der Nutzung von nevi zur Verfügung gestellt werden (bspw. durch Uploads, Anbindung von Wissensquellen, Prompts, etc.), die zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendigen, einfachen Nutzungsrechte ein.

7.14. Der Kunde steht insoweit dafür ein, über die zur Erbringung der nevi-Dienste notwendigen Rechte an Inhalten, die der Kunde bzw. Nutzer bereitstellt, zu verfügen. Macht ein Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche geltend, die auf der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der gelieferten Inhalte des Kunden beruhen, wird der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern gegen die Ansprüche freistellen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch eine Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche des Anbieters. Soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen. Gleiches gilt, sollten die Ansprüche verjährt sein.

8.     Eigentum

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben alle Marken, Erfindungen, Patente, Urheberrechte (insbesondere an Software), etc. sowie das gesamte sonstige geistige Eigentum und alle sonstigen Rechte am geistigen Eigentum, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden, Eigentum desjenigen, der sie geschaffen hat oder ihr Eigentümer ist.

9.     Rechte und Pflichten des Kunden

9.1.   Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Nutzung von nevi KI-Technologien verwendet werden, die mit KI-typischen Risiken (bspw. Halluzinationen, Fehlern, Verzerrungen etc.) verbunden sein können. Es obliegt insoweit allein dem Kunden risikobasiert und einzelfallbezogen zu prüfen, ob nevi im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere KI-VO, DSG-VO, etc.), den Rechten (auch Schutzrechten) Dritter und ggfs. Grundrechten von natürlichen Personen verwendet werden können. Dem Kunden und den von ihm autorisierten Nutzern obliegt wegen der Fehleranfälligkeit von KI-Technologien im Rahmen der Nutzung von nevi die Sorgfalt eines besonders gewissenhaften Nutzers. Nutzer müssen bei der Nutzung von nevi über KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 KI-VO verfügen. Der Kunde steht insoweit dafür ein, dass nevi fair, diskriminierungsfrei und rechtskonform eingesetzt wird sowie risikobasiert notwendige technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um mit KI verbundene Risiken zu minimieren und Rechte Dritter sowie Grundrechte von Nutzern zu wahren (bspw. durch Sensibilisierung v. Mitarbeitern, Richtlinien, etc.). Er wird seine Mitarbeiter im Hinblick auf bestehende Risiken, insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der Verwendung von KI-Technologien, sensibilisieren und schulen und ihm obliegende Informations- und Transparenzpflichten gegenüber Mitarbeitern und Nutzern ordnungsgemäß erfüllen.

9.2.   Erkennt der Kunde oder Nutzer, dass Output von nevi fehlerhaft ist oder nicht zur Eingabe passt, ist er verpflichtet, den Vorgang abzubrechen und sich über das Feld „Service kontaktieren“ an den Support des Anbieters zu wenden.

9.3.   Der Kunde steht dafür ein, dass nevi nicht für verbotenen Praktiken im Sinne von Art. 5 KI-VO sowie in Hochrisikobereichen (Anlage I und Anlage III zur KI-VO) oder unter Missachtung der in Ziffer 7 genannten Nutzungsbeschränkungen genutzt wird.

9.4.   Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Er wird den Anbieter unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten informieren.

9.5.   Der Kunde ist für die Verwaltung des eigenen Zugriffs auf nevi selbst verantwortlich. Dies umfasst die Zuweisung der entsprechenden Rollen und Berechtigungen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Nutzer Zugriff auf nevi erhalten.

9.6.   Der Kunde wird die ihm, bzw. den autorisierten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür erlangt, dass die Zugangsberechtigung von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurde, ist er verpflichtet den Anbieter umgehend hiervon per E-Mail an hello@getnevi.com zu informieren.

9.7.   Der Kunde wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Anbieter unbefugt einzudringen.

9.8.   Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten in und mit seinen Konten verantwortlich und wird auf eigene Kosten, soweit erforderlich, Hardware, Software und/oder Hilfsdienste beschaffen, betreiben und warten, die für die Nutzung von nevi erforderlich sind. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste, der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, sondern obliegen dem Kunden.

9.9.   Bei der Nutzung von nevi wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Der Kunde steht dafür ein, dass nevi nicht missbräuchlich genutzt wird

9.10. Der Kunde ist für die Geeignetheit, Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit seiner über nevi verwendeten Daten allein verantwortlich. Er steht dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Namens- und Markenrechten, sind, die eine Nutzung / Bearbeitung (insbesondere auch eine Bearbeitung mittels KI-Technologien) entsprechend dem hier vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen.

9.11. Dem Kunden obliegt es, angemessene und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Die Haftung nach Ziffer 11.1 und 11.2 bleibt unberührt.

9.12. Der Kunde erkennt in Bezug auf die verwendeten KI-Systeme an, dass KI lediglich unterstützend, nicht jedoch entscheidend eingesetzt werden darf. Der Kunde verpflichtet sich daher im Rahmen aller Dienste die menschliche Letztendscheidung zu treffen.

9.13. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Exportgesetze, Beschränkungen und Vorschriften im Zusammenhang mit seiner Nutzung von nevi einzuhalten.

9.14. Verletzt der Kunde die sich aus dieser Ziffer 9 ergebenden Pflichten schuldhaft und machen Dritte oder Mitarbeiter des Kunden insoweit Ansprüche gegen den Anbieter geltend, stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten oder die Ansprüche sind bereits verjährt. Der Kunde trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezügliche Kosten (insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung). Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung informiert.

9.15. Bei der Anbindung von Konnektoren, steht der Kunde dafür ein, die geltenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Drittanbieters zu beachten. Macht ein Drittanbieter Ansprüche gegenüber Anbieter wegen der Verletzung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen geltend, stellt der Kunde den Anbieter entsprechend Ziffer 7.14 auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten frei. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich informieren. Hat der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen. Gleiches gilt, sollten Ansprüche verjährt sein.

10.   Vertraulichkeit

10.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die zwischen ihnen geschlossenen Vertragsbedingungen und die ihnen unter dem Vertragsverhältnis von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht außerhalb des jeweiligen Vertragszweck zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass es sich bei ihm seitens des Anbieters überlassenen bzw. zugänglich gemachten Schnittstellen (API) um Geschäftsgeheimnisse des Anbieters handelt, die streng vertraulich zu behandeln sind. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

10.2. Ziffer 10.1 findet keine Anwendung für Informationen, die nachweislich die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird, bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden, bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.

10.3. Weder durch diese Ziffer 10 noch durch die gegenseitige Mitteilung von Informationen, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, werden Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte eingeräumt.

10.4. Das Offenlegungsverbot gemäß Ziffer 10 gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.

10.5. Die Vertraulichkeitsbindungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten besteht die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.

10.6. Die Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit bleiben unberührt.

11.   Haftung

11.1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie und Arglist. Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs durch den Anbieter für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

11.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters je Schadensereignis der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs durch den Anbieter oder einer vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

11.3. Der Anbieter haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung zu vom Anbieter genutzten Servern. Der Anbieter haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten.

11.4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 oder 11.2 vor.

11.5. Die Haftung des § 536 a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Ziffer 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.

11.6.  Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt jedoch unberührt.

11.7. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

12.   Vergütung / Zahlungsbedingungen

12.1. Der Kunde zahlt für die Bereitstellung von nevi je nach gewähltem Lizenzpaket die bei der Bestellung vereinbarte Vergütung.

12.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung jeweils zum Beginn des Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich) im Voraus, frühestens jedoch mit Bereitstellung der Zugangsdaten und Erhalt einer prüffähigen Rechnung, zu entrichten.

12.3. Vergütungen verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.4. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basislastschrift. Der Rechnungsbetrag wird zum Zeitpunkt der Bestellung fällig. Bei SEPA-Lastschrifteinzug gilt Foglendes: Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Der Auftragnehmer kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens fünf Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Er ist verpflichtet dem Auftragnehmer den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

12.5. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung hiermit zu.

12.6. Befindet sich der Kunde bei monatlicher Zahlweise in Höhe von mindestens 2 Monatsvergütungen, bei jährlicher Zahlweise mindestens 30 Tage in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt den Zugang zu nevi nach Androhung per E-Mail und Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist vorläufig bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Der Anbieter wird dem Kunden den avisierten Termin für die vorläufige Sperrung im Rahmen der Androhung mitteilen. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

12.7. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

13.   Vertragsdauer/ Kündigung / Löschung von Accounts

13.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. 

13.2. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich diese automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn und soweit nicht zuvor von einer der beiden Parteien wirksam mit einer Frist von vier (4) Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wurde. Kündigungen lassen sämtliche named-user-Lizenzen des gekündigten Lizenzpakets entfallen. Diese können nicht einzeln gekündigt werden.

13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

13.4. Der Anbieter wird die Daten des Kunden in nevi samt Adminstratoren-Account des Kunden mit Beendigung der Geschäftsbeziehung löschen. Es besteht für den Kunden jedoch vor Beendigung des Vertrags die Möglichkeit des Exports der Daten. Ungeachtet dessen ist der Anbieter jedoch berechtigt, Daten (auch personenbezogene Daten), die sich in Backup-Systemen befinden, für die Dauer der regulären Backup-Zyklen aufzubewahren. Der Anbieter stellt sicher, dass diese Daten nicht weiterverarbeitet und nach Ablauf der Backup-Zyklen automatisch gelöscht werden. Der Anbieter wird die in Backup-Systemen verbliebenen Daten vertraulich behandeln und vor einem unbefugten Zugriff schützen.

13.5. Dokumentation, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung dient, ist durch den Anbieter entsprechend den jeweils maßgeblichen Aufbewahrungsfristen über die Laufzeit der Geschäftsbeziehung hinaus aufzubewahren. Gleiches gilt für sonstige Unterlagen, die rechtlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. aus dem Steuerrecht) unterliegen.

14.   Datenschutz /IT-Sicherheit

14.1. Die Parteien werden geltendes Datenschutzrecht (insbesondere die Regelungen des BDSG, DSGVO) beachten.

14.2. Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter sind dem Datenschutzhinweis des Anbieters zu entnehmen.

14.3. Sofern der Anbieter weisungsgebunden personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, werden die Parteien die notwendigen datenschutzrechtlichen Verträge (bspw. Auftragsverarbeitungsvertrag) schließen.

14.4. Wünscht der Kunde die Anbindung von Konnektoren, obliegt diesem allein die Prüfung und Bewertung, ob der Konnektor rechts- insbesondere datenschutzkonform angebunden und genutzt werden kann.

14.5. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch nevi personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist. Er steht ferner dafür ein, dass Entscheidungen mit Rechtswirkungen grundsätzlich nur von natürlichen Personen getroffen werden (Art. 22 Abs. 1 DSGVO). Der Kunde stellt den Anbieter im Falle eines diesbezüglichen Verstoßes von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei, es sei denn er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten oder diese ist bereits verjährt.

14.6. Der Anbieter wird Daten von Kunden über getrennte Tenants strikt voneinander trennen.

14.7. anzupassen. 

14.8. Der Kunde wird seinerseits angemessene Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Verantwortungsbereich treffen.

14.9. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung von nevi zu verarbeiten.

15.   Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.2. Der Sitz des Anbieters ist Gerichtsstand, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Gerichtsstand gilt in den Fällen des Satz 1 im Sinne eines besonderen Gerichtsstands als vereinbart, der mithin sonstige gesetzliche Gerichtsstände unberührt lässt.

15.3. Erfüllungsort für alle Ansprüche gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters.

15.4. Die Parteien werden ihre Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, von der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.

15.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der Verträge nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB oder einer der Verträge eine Regelungslücke enthalten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. 

Stand: 16.09.2025

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